Aufnahme der Träger pol. Bildung in die „Überbrückungshilfen“ des Konjunkturpakets ist ein wichtiges Signal

Im Zuge der Nachverhandlungen zum aktuellen Konjunkturpaket der Bundesregierung teilt das Bundesinnenministerium heute nach intensivem Austausch mit dem Kuratorium für politische Bildung des Deutschen Bundestages mit, dass die Träger der politischen Bildung in den Eckpunkten der „Überbrückungshilfen“ explizit als antragsberechtigt aufgenommen werden.

Vor diesem Hintergrund erklärt Daniela Kolbe, stellvertretende Vorsitzende des Kuratoriums der Bundeszentrale für politische Bildung im Deutschen Bundestag:

„Dass sich das Bundesministerium der Finanzen sowie das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie darauf verständigt haben, dass die Träger der politischen Bildung ab sofort auch von den „Überbrückungshilfen“ im Konjunkturpaket der Bundesregierung profitieren können, ist ein überaus wichtiger Schritt. Durch die finanziell äußerst schwierige Lage der Träger vor dem Hintergrund der SARS-CoV-2-Pandemie ist diese Antragsberechtigung dringend notwendig. Die Träger konnten bislang das im Konjunkturpaket vorgesehene Sofortkreditprogramm in Anspruch nehmen, die Erweiterung der Antragsberechtigung für die Zuschüsse des Bundes ist vor dem Hintergrund des besonderen rechtlichen Status der Gemeinnützigkeit vieler Träger jedoch eine entscheidende Maßnahme, um die finanzielle Grundlage der wichtigen Arbeit der Bildungsträger weiterhin gewährleisten zu können. Eine Bezuschussung mittels Konjunkturmaßnahmen der Länder kann ergänzend erfolgen.“

Kolbe weiter: „Unser Bildungssystem ist auf allen Ebenen in erheblichem Ausmaß von der Krise betroffen. Die Existenz der Trägerstrukturen der für unsere Gesellschaft so grundlegend wichtigen politischen Bildung muss gesichert werden. Politische Bildung befähigt Bürgerinnen und Bürger zu Mündigkeit sowie zum Erfahren von Selbstwirksamkeit in unserem demokratischen System und ist damit eine überaus relevante Aufgabe des Gemeinwohls. Die Aufnahme der Träger der politischen Bildung in den Kreis der Antragsberechtigten für die „Überbrückungshilfen“ ist deshalb ein wichtiges Signal.“