Freiwilliger Verhaltenskodex für Abgeordnete des Deutschen Bundestages

Skandale, Intransparenz und übersteigerter Lobbyismus schaden der Glaubwürdigkeit und Integrität von Politiker/innen. Das führt dazu, dass die Bürgerinnen und Bürger das Vertrauen in die von ihnen gewählten Volksvertreterinnen und Volkvertreter verlieren und damit auch in die Institutionen der parlamentarischen Demokratie und in unsere Demokratie als solche.
Vor diesem Hintergrund ist eine Diskussion über Verhaltensregeln von Abgeordneten unerlässlich. Denn Abgeordnete übernehmen eine wichtige Verantwortung, die ihnen von den Bürgerinnen und Bürgern für eine Legislaturperiode übertragen wird.

Der Bundestag sollte das politische Zentrum unseres Staates sein, die »Entscheidungsmitte« unserer parlamentarischen Demokratie. Ziel muss es sein, das Vertrauen in diese Institution zu stärken indem man von den Abgeordneten des Bundestags verabschiedete Verhaltensregeln etabliert, die weitreichender sind als die bestehenden Regelungen, etwa bei der Transparenz der Nebeneinkünfte. Solange es solche verpflichtende Regeln nicht gibt, kann die freiwillige Selbstbindung an einen Kodex ein erster Schritt sein.

Der Kodex baut auf den bestehenden Regelungen auf, beispielsweise darauf, das Hauptaugenmerk auf die Abgeordnetentätigkeit zu legen (vgl. § 44a Abs. 1 Abgeordnetengesetz), über Geldspenden und geldwerte Zuwendungen aller Art, die für die politische Tätigkeit zur Verfügung gestellt werden (Abgeordnetenspenden), gesondert Rechnung zu führen (vgl. § 4 Abs. 1 Verhaltensregeln) (etwa mittels eines Spendenbuches)nsowie die für die mandatsbezogene Arbeit zur Verfügung gestellten Ressourcen (Mitarbeiter/innen, Büroräume, Fahrdienst, Beschaffungen nach dem Sachleistungskonto, Auslandsreisen) nicht für private Zwecke oder für die Ausübung von Nebentätigkeiten zu entfremden.