Hartz-IV-Sanktionen müssen radikal überarbeitet werden

Anlässlich der heutigen öffentlichen Anhörung im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales zu den bestehenden Sanktionsregelungen im SGB II, erklärt Daniela Kolbe, Mitglied im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales und Mitglied im SPD-Parteivorstand:

„Die Arbeitsmarktreformen der Agenda 2010 sind mit dem Anspruch „Fördern und Fordern“ vorgenommen worden. Die Befragung der Sachverständigen in der Anhörung hat erneut gezeigt: Sanktionen erfüllen zwar eindeutig den Forder-Anspruch, es ist aber vollkommen unklar, ob Sanktionen tatsächlich die nachhaltige Vermittlung in Arbeit fördern.

Deutlich ist hingegen geworden, dass Sanktionen finanzielle, soziale, gesundheitliche und psychosoziale Auswirkungen haben, teilweise ist die Wohnsituation der Betroffenen bedroht. Unter gesellschaftlicher Ausgrenzung leiden die Betroffenen durch das Zurückzahlen eventueller Schulden noch nach Ablauf der Sanktionen.

Außerdem ist fraglich, ob sich Sanktionen überhaupt rechnen angesichts des Verwaltungsaufwandes, die die Sanktionen und die vielen Widerspruchsverfahren nach sich ziehen. Die Jobcenter kämpfen seit Jahren gegen ihre Unterfinanzierung. Trotzdem müssen sie einen erheblichen Teil ihrer finanziellen Mittel für Verwaltungskosten ausgeben.

Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen muss die Sanktionspraxis überdacht werden. Die Ideen der SPD liegen dazu auf dem Tisch, etwa der Wegfall der schärferen Sanktionen für jüngere Arbeitssuchende. Es gibt keine belastbaren Erkenntnisse darüber, welche Effekte eine mildere Sanktionspraxis oder gar der Wegfall von Sanktionen hätte. Um diese Erkenntnisse zu bekommen, können wir Modellversuche starten. Sollte in der jetzigen Koalition eine Reform der Sanktionen an der Union scheitern, könnte zumindest in Modellversuchen analysiert werden, wie sich mildere Sanktionen oder sogar ein Wegfall auf die Betroffenen und deren Chancen auf Vermittlung in Arbeit auswirken.

Wenn harte Sanktionen keinen Nutzen für die Arbeitssuchenden haben und sie gleichzeitig für die Jobcenter und deren Mitarbeiter eine Mehrbelastung darstellen, sollten wir sie grundlegend überarbeiten und auf das unbedingt Nötige beschränken. Unser Sozialstaat ist leistungsstark und bietet viele Sicherheiten. Aber er muss sich auch den Bürgerinnen und Bürgern zuwenden und sie nicht mit Maßnahmen wie nutzlosen Sanktionen wegen Terminversäumnissen verschrecken.“

Brückenteilzeit kommt – Union muss sich bewegen

Der Konflikt in der großen Koalition um die Brückenteilzeit geht in eine neue Runde: Die Union versucht zum wiederholten Mal, durch ihre Blockadehaltung die von der SPD geforderte und im Koalitionsvertrag vereinbarte Brückenteilzeit zu verhindern. Dazu erklärt Daniela Kolbe, Generalsekretärin der SPD Sachsen, Mitglied im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales und Mitglied im SPD-Parteivorstand:
„Ich bin nicht wirklich überrascht, dass die Union versucht ein für viele Menschen wichtiges Projekt zu verzögern oder zu verhindern. Wir haben hart verhandelt. Am Ende schwieriger Verhandlungen steht jedoch fest: die Brückenteilzeit wird kommen. So steht es glasklar im Koalitionsvertrag. Kaum ein anderes Projekt ist derart konkret und unmissverständlich geregelt. Und das gilt es jetzt auch einzuhalten.
Wenn die Union jetzt versucht, sich mit ihrer Blockadehaltung über diese Vereinbarung hinweg zu setzen oder Interpretationsspielraum aufzumachen, wo es keinen gibt, dann ist das ganz klar Vertragsbruch. Ich kann den Kolleginnen und Kollegen in CDU und CSU nur dringend raten zu ihrem Wort zu stehen und sich hier nicht von Lobbyisten aus der Wirtschaft beeinflussen zu lassen, die den Koalitionsvertrag offenbar erst jetzt gelesen haben.
Die Regelung, die eine Rückkehr in Vollzeitarbeit ermöglicht, ist lange überfällig: Rund eine Million Arbeiter und Angestellte möchten ihre Arbeitszeit reduzieren, ohne dabei in die „Teilzeitfalle“ zu geraten. Die Brückenteilzeit ermöglicht genau das. Sie trägt dazu bei, dringend gebrauchte Fachkräfte zu sichern, hilft, Altersarmut zu vermeiden und ist ein aktiver Beitrag zur Gleichstellung von Frauen. Sie ist ein wesentlicher Schritt, um den Arbeitsmarkt zukunftsfähig zu machen: Mit selbstbestimmteren Arbeitszeiten und einer besseren Einkommensplanung. Und sie ist wohlabgewogen und auch für die Arbeitgeber ohne große Probleme umsetzbar.“

Einkommensverteilung und Armutsrisikoquote belegen akuten Handlungsbedarf

Im Rahmen einer Studie untersucht das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) Einkommensungleichheit und die Armutsrisikoquote in Deutschland seit 1991. Zu den heute für das Jahr 2015 veröffentlichten Zahlen erklärt Daniela Kolbe, Generalsekretärin der SPD Sachsen, Mitglied im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales und Mitglied im SPD-Parteivorstand:
„Die Studie des DIW belegt: Zwar ist das Haushaltseinkommen in Deutschland von 1991 bis 2015 im Durchschnitt deutlich gestiegen, bei den Gruppen am unteren Ende der Einkommensverteilung ist dieser Anstieg aber nicht angekommen. Die Einführung des Mindestlohnes 2015 war ein absolut richtiger und notwendiger Schritt. Um Niedriglöhne zu bekämpfen, brauchen wir dringend weitere Maßnahmen, die für weitere Lohnsteigerungen im unteren Lohnbereich sorgen. Dafür müssen wir die Tarifbindung erhöhen, die im Osten besonders niedrig ist. Wo Tarifverträge gelten, werden Niedriglöhne zurückgedrängt.
Ein weiteres besorgniserregendes Ergebnis der Studie ist der Anstieg der Armutsrisikoquote. Dabei sind die Zahlen für zwei Gruppen der Bevölkerung besonders dramatisch: Menschen mit Migrationshintergrund haben mit 29 Prozent eine Armutsrisikoquote, die mehr als doppelt so hoch ist wie die Quote der Bevölkerung ohne Migrationshintergrund. Besonders von Armut gefährdet sind außerdem Mieterinnen und Mieter. Bei Ihnen ist die Quote von 16 Prozent im Jahr 1991 auf 29 Prozent im Jahr 2015 gestiegen. Für Eigentümer hingegen liegt die Quote konstant zwischen zwei und sechs Prozent.
Die Ergebnisse bestärken uns als SPD in unserer Politik der letzten Jahre. Wir müssen Menschen, die dauerhaft in Deutschland leben, den Zugang zu Arbeit, Sprache und Bildung erleichtern. Mieterinnen und Mietern müssen wir mit Investitionen in den sozialen Wohnungsbau unter die Arme greifen. Für ein Deutschland, in dem alle vom Wohlstand profitieren, ist es unentbehrlich, Migrantinnen und Migranten zu integrieren und das Problem der steigenden Mietpreise endlich in den Griff zu kriegen.“

Gute Arbeit ist ein klarer Wettbewerbsvorteil

Für den heute veröffentlichten DGB-Index „Gute Arbeit“ wurden im Jahr 2017 1.022 Beschäftigte in Sachsen befragt. Zu den Ergebnissen erklärt Daniela Kolbe, Generalsekretärin der SPD Sachsen, Mitglied im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales und Mitglied im SPD-Parteivorstand:
„Die Ergebnisse des DGB-Index „Gute Arbeit“ sind ernüchternd. In Sachsen ist der Anteil der Beschäftigten in „schlechter Arbeit“ überdurchschnittlich hoch. Er liegt bei 27 Prozent. Als Gründe dafür geben die Beschäftigten die „Arbeitszeitlage“ – also Abend-, Nacht- und Wochenendarbeit, geringe „Einfluss- und Gestaltungsmöglichkeiten“, fehlende „Beschäftigungssicherheit und berufliche Zukunftssicherheit“ an. Aufschlussreich ist der Zusammenhang zwischen der Arbeitsqualität und der Bindung an den Arbeitgeber: Beschäftigte, die ihre Arbeit als „gut“ bewerten, wollen ihren Arbeitgeber nicht wechseln. Dagegen sind mehr als die Hälfte der Arbeitnehmer, die ihre Arbeit als „schlecht“ bewerten, dazu bereit.
Die Ergebnisse auf den gut 100 Seiten des DGB-Indexes sind ein Plädoyer für eine höhere Tarifbindung und Demokratie im Betrieb. Einfluss- und Gestaltungsmöglichkeiten, Arbeitszeitbegrenzung, die Höhe des Einkommens – all das sind Punkte auf die Gewerkschaften in Tarifverträgen und darüber hinaus Einfluss nehmen. Sachsen ist jedoch Schlusslicht bei der Tarifbindung. Es sind also auch die Beschäftigten gefragt: Nur wo sich die Arbeiter und Angestellten organisieren, können gute Tarifverträge ausgehandelt und damit die Arbeitszufriedenheit erhöht werden.
Die Befragung zeigt aber auch: Gute Arbeit nutzt auch den Arbeitgebern. Wer die Qualität der Arbeit verbessert, stärkt die Bindung der Mitarbeiter an den Betrieb und punktet im Wettbewerb um Fachkräfte. Arbeitgebern, die keine Fachkräfte finden, empfehle ich daher wärmstens einen Blick in die Ergebnisse des DGB-Indexes.“

Betriebsrenten stärken – halben Krankenkassenbeitrag auf Betriebsrenten einführen

Die Anhörung im Gesundheitsausschuss zur Abschaffung der Doppelverbeitragung von Betriebsrenten am 25. April hat erneut gezeigt, dass es dringend notwendig ist, eine Ungerechtigkeit aus der Welt und eine Entlastung für Bezieherinnen und Bezieher von betrieblicher Altersversorgung zu schaffen. Dazu erklärt Daniela Kolbe, Mitglied im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales und Mitglied im SPD-Parteivorstand:
„Dass auf Betriebsrenten bei der Auszahlung der doppelte Krankenversicherungsbeitrag zu zahlen ist – also knapp 20 Prozent – sorgt bei vielen für Empörung und Verärgerung. Bei den Sachverständigen gab es große Einigkeit darin, dass die Lösung nur in einem halben Krankenkassenbeitrag liegen kann. Wir würden damit für eine deutliche Entlastung vieler Betriebsrentnerinnen und -rentner sorgen. Die gute wirtschaftliche Situation eröffnet dafür neue finanzielle Spielräume. Grund für die Einführung des doppelten Beitrags waren leere Sozialkassen. Dieser Grund ist inzwischen weggefallen. Wir sollten aber sorgsam überlegen, wer die Entlastung für die Versicherten bezahlen soll. Es geht hier immerhin um 2,6 Milliarden Euro pro Jahr.
Auch wenn die Union sich bisher nicht bewegt, bleiben wir dabei: Unser Ziel ist, genau wie bei der gesetzlichen Rente, der halbe Krankenkassenbeitrag. Wer die betriebliche Altersversorgung attraktiver machen will, muss als erstes diese Ungerechtigkeit beseitigen.“

Rentenerhöhung für Ost und West beschlossen – SPD-Bundestagsfraktion plant weitere Verbesserungen

Gute Nachrichten für über 20 Millionen Rentnerinnen und Rentner: Die Bundesregierung hat heute beschlossen, die Renten zu erhöhen. Zum 1. Juli 2018 wird die Rente in Westdeutschland um 3,22 Prozent und in den neuen Ländern sogar um 3,37 Prozent steigen. Dazu erklärt Daniela Kolbe, Mitglied im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales und Mitglied im SPD-Parteivorstand:
„Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich erfolgreich dafür stark gemacht, dass die Renten in Ost und West weiter angeglichen werden: Mit dem heutigen Beschluss des Kabinetts erreicht der Rentenwert im Osten ab 1. Juli 95,8 Prozent des Westwerts. Grundlage für die erfreuliche Entwicklung – vor allem im Osten – sind die gute Situation auf dem Arbeitsmarkt und steigende Löhne.
Wir werden die Weichen dafür stellen, dass Renten auch künftig weiter zügig steigen. Deshalb machen wir eine Politik für eine gute Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt – denn nur mit einem hohen Beschäftigungsstand und guten Löhnen gibt es auch eine gute Rente.
Um aber die Situation der Rentnerinnen und Rentner im Osten spürbar zu verbessern, braucht es mehr. Denn für die Menschen im Osten ist eine Rentenerhöhung von 3,37 Prozent immer noch zu wenig. 3,37 Prozent ist zwar ein vergleichsweise hoher Anstieg, der Anstieg wirkt sich aber bei den niedrigen Renten, von denen es im Osten zu viele gibt, kaum aus. Wer nach einem vollen Erwerbsleben mit einer Rente von 650 Euro nach Hause geht, dem ist auch mit einer Erhöhung auf 670 Euro nicht wesentlich geholfen.
Es braucht eine vernünftig ausgestaltete Grundrente, die dafür sorgt, dass Menschen, die ihr ganzes Leben lang gearbeitet haben, spürbar mehr bekommen als die Grundsicherung. Das ist für mich eine Frage der Gerechtigkeit.
Zusätzlich sollen bis spätestens 2024 die Renten in den alten und neuen Bundesländern endlich gleich hoch sein. Die Rentenangleichung ist längst überfällig. Als SPD hätten wir uns den Abschluss der Rentenangleichung früher gewünscht, sind aber froh, dass es 35 Jahre nach dem Fall der Mauer endlich soweit sein wird.“

Bericht aus Berlin mit Daniela Kolbe am 11. Mai

Daniela Kolbe lädt zum „Bericht aus Berlin“
Rente Ost-West und die letzten Projekte der Großen Koalition sind Thema

Die Rente Ost-West und die letzten parlamentarischen Gesetzesvorhaben, die von der Großen Koalition auf den Weg gebracht werden, sind Themen des nächsten „Bericht aus Berlin“ der Leipziger SPD-Bundestagsabgeordneten Daniela Kolbe. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen zum

 

Bericht aus Berlin
am Donnerstag, 11. Mai 2017
um 16:30 Uhr
im Bürger(-innen)büro Daniela Kolbe, Rosa-Luxemburg-Str. 19/21, 04103 Leipzig

„Spätestens 2025 werden wir endlich ein einheitliches Rentenrecht haben. Mit dem gleichen Rentenwert in Ost und West erkennen wir die Lebensleistung vieler Menschen aus den neuen Bundesländern an. Wir schließen eine große Gerechtigkeitslücke. Für ostdeutsche Rentner/-innen und viele Arbeitnehmer/-innen ist die Angleichung neben der ideellen Anerkennung insbesondere auch ein finanzieller Gewinn.
Über diese und weitere Themen möchte ich beim nächsten Bericht aus Berlin mit meinen Gästen diskutieren.“, erklärt Kolbe.

 

Daniela Kolbes „Bericht aus Berlin“ findet regelmäßig einmal pro Quartal statt. Als inhaltliche Schwerpunkte für die Veranstaltung werden tagesaktuelle Themen besprochen.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen.

Das Büro ist barrierefrei zu erreichen. Menschen mit weiterem Unterstützungsbedarf melden sich bitte im Vorfeld in Frau Kolbes Büro.

Die Rentenangleichung kommt – Gesetzesberatung im Bundestag für weitere Beschleunigung nutzen

Der Bundestag diskutierte heute zum 1. Mal den Gesetzentwurf von Bundessozialministerin Andrea Nahles zur Rentenangleichung. Dazu erklärt die Leipziger SPD-Abgeordnete Daniela Kolbe:

„Was lange währt, wird endlich gut. 35 Jahre nach der Friedlichen Revolution werden wir spätestens 2025 endlich ein einheitliches Rentenrecht haben. Mit dem gleichen Rentenwert in Ost und West erkennen wir die Lebensleistung vieler Menschen aus den neuen Bundesländern an. Wir beenden für viele das Gefühl der Kränkung im Rentenrecht nur Bürger zweiter Klasse gewesen zu sein. Wir schließen eine große Gerechtigkeitslücke. Für ostdeutsche Rentner und viele Arbeitnehmer ist die Angleichung neben der ideellen Anerkennung insbesondere auch ein finanzieller Gewinn.

Ich begrüße es, die Umwertung der ostdeutschen Löhne bis 2025 beizubehalten. Dies schafft einen vernünftigen Ausgleich zwischen den Generationen. Für jüngere Arbeitnehmer bleibt es SPD-Anspruch, die Weichen für eine höhere Tarifbindung zu stellen. Wir sorgen damit für höhere Löhne und höhere Rentenansprüche in der Zukunft, gerade in Ostdeutschland.

Die erfreulich starken Rentensteigerungen für den Osten in den letzten beiden Jahren, die gerade auch durch die Einführung des Mindestlohns zu Stande gekommen sind, haben die Planungen des Gesetzes fast überholt. Ich setze mich in den Gesetzesberatungen dafür ein, dass die Angleichung bereits früher als 2025 erreicht wird.

 

Die heutige Rede von Daniela Kolbe kann unter folgendem Link abgerufen werden:

http://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7103200#url=L21lZGlhdGhla292ZXJsYXk=&mod=mod442356

Bild: Deutscher Bundestag

5. Armuts- und Reichtumsbericht offenbart soziale Spaltung

Das Kabinett hat in der letzten Woche den 5. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung beschlossen. Dazu erklärt Daniela Kolbe, Leipziger SPD-Abgeordnete und Mitglied im zuständigen Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales:

„Der 5. Armuts- und Reichtumsbericht zeigt uns, dass die Schere zwischen Arm und Reich nach wie vor viel zu groß ist. Besonders prekär ist die Situation der Kinder. Fast zwei Millionen Kinder sind von Armut gefährdet. Der Bericht zeigt aber auch, dass wir etwas daran ändern können.

Kinderarmut ist dort niedrig, wo die Eltern in Beschäftigung sind. Wir können also Armut verringern, wenn wir dafür sorgen, dass die Menschen Arbeit haben und dafür anständige Löhne bekommen. Das hat der Mindestlohn gezeigt. Seit seiner Einführung hat sich die Schere zwischen Arm und Reich ein Stück geschlossen. Von der Regulierung bei Leiharbeit und Werkverträgen können wir uns vor allem im Großraum Leipzig einen ähnlichen Effekt erhoffen. Die SPD hat diese wichtigen Schritte auf den Weg gebracht. Wir müssen aber noch mehr tun.

Die Tarifbindung sächsischer Betriebe liegt mit nur 16 Prozent noch deutlich unter dem bundesweiten und dem ostdeutschen Durchschnitt. Die Branchen mit der niedrigsten Tarifbindung verzeichnen auch die niedrigsten Löhne. Die Löhne in sächsischen tarifgebundenen Betrieben waren 2015 um ein Drittel höher als in nicht tarifgebundenen Betrieben. Für Sachsen ist es daher besonders wichtig, dass wir weitere Anreize für eine höhere Tarifbindung setzen.

Ich bin froh, dass der Armuts- und Reichtumsbericht nun nach der langen Blockade der Union endlich beschlossen werden konnte. Es ist bedauerlich, dass dabei wichtige Passagen dem Rotstift des Kanzleramts zum Opfer gefallen sind. Dank der hohen Transparenz bei der Erstellung des Berichts sind zum Glück alle Studien online verfügbar – auch die, deren Ergebnisse dem Kanzleramt offenkundig nicht gefallen haben.“

 

Mehr Informationen auf www.armuts-und-reichtumsbericht.de

 

Bild: BMAS

 

Kolbe/Krehl: Equal Pay Day am 18. März 2017

SPD-Abgeordnete Krehl und Kolbe fordern gerechte Bezahlung von Männern und Frauen / Lohnunterschied noch immer bei 21 Prozent

Der Equal Pay Day markiert symbolisch den Tag im Jahr, bis zu dem Frauen in Deutschland umsonst arbeiten, während Männer ab dem 1. Januar bezahlt werden.

In diesem Jahr fällt dieser Tag auf den 18. März. An 77 Tagen arbeiten Frauen also erst mal umsonst. „Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten fordern schon seit vielen Jahren: gleicher Lohn für gleiche Arbeit. Diese Forderung muss endlich auch in den Unternehmen ankommen. Mit einem Lohnunterschied von immer noch 21 Prozent stellt Deutschland eines der Schlusslichter in der Europäischen Union dar.“, kommentiert die sächsische SPD-Europaabgeordnete Constanze Krehl den diesjährigen Equal Pay Day.

Die ungleiche Bezahlung von Frauen und Männern wirkt sich auch im Alter auf ein erhöhtes Armutsrisiko aus. Mit Prozent sind Frauen in Europa besonders von Armut betroffen, im Gegensatz zu Männern mit 16 Prozent. „Die Lücke besteht in jedem EU-Mitgliedstaat. In Deutschland ist sie allerdings besonders hoch. Diese Tatsache steht dem direkten und indirekten Diskriminierungsverbot in der Europäischen Union entgegen.“, so Krehl weiter.

Die Bundesregierung hat im letzten Jahr einen Vorschlag für ein Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit vorgelegt. „Mit diesem Vorschlag hat Manuela Schwesig einen wichtigen Schritt in Richtung Entgeltgleichheit gemacht. Frauen und Männer habe damit das Recht zu erfahren, was Kolleginnen und Kollegen mit vergleichbarem Job verdienen. Jetzt muss die Union endlich mitziehen, damit wir die bestehende Lücke schließen können.“, erklärt die SPD-Bundestagsabgeordnete Daniela Kolbe.

„Wir wünschen uns einen Equal Pay Day, der auf den 1. Januar fällt. Dass Frauen im 21. Jahrhundert noch immer für eine angemessene Entlohnung kämpfen müssen, können und werden wir nicht länger akzeptieren.“, so Krehl und Kolbe abschließend.