Bundestag macht den Weg für die Aufarbeitung von Zwangsadoptionen in der DDR frei
Am heutigen 22. April 2021 hat die Novelle des Kinder- und Jugendschutzgesetzes den Bundestag passiert. Darin enthalten ist auch eine Gesetzesänderung, die Akteneinsicht für die Aufarbeitung von Zwangsadoptionen in der DDR ermöglicht. Dazu erklären Frank Junge, Sprecher der ostdeutschen SPD-Bundestagesabgeordneten, Daniela Kolbe, SPD-Bundestagsabgeordnete aus Leipzig und Helge Lindh, zuständiger Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion im Ausschuss für Inneres:
„Bundestag macht den Weg für die Aufarbeitung von Zwangsadoptionen in der DDR frei“
„Zwangsadoptionen in der DDR waren einer der entsetzlichsten Auswüchse des Unrechtsstaates DDR. Die Geschichten, die die Betroffenen erzählen, sind tiefbewegend und erschütternd. Viele Frauen und Männer kämpfen seit Jahrzehnten darum, dass ihr Familienschicksal bekannt und die Unrechtstaten des SED-Regimes aufgeklärt werden. Den Betroffenen gebührt großer Respekt für ihren unermüdlichen Einsatz.“, so Daniela Kolbe
Frank Junge erläutert: „Zur stetig notwendigen Aufarbeitung der begangenen Verbrechen gehören folgende politische Meilensteine: Neben der Zwischenstudie, die von der ehemaligen Ostbeauftragten der Bundesregierung, Iris Gleicke, zu dem Thema in Auftrag gegeben wurde, vor allem der im Sommer 2019 verabschiedete Entschließungsantrag der Regierungsfraktionen CDU/ CSU und SPD „Aufarbeitung Zwangsadoption in der SBZ/DDR 1945–1989“ (Drs. 19/11091). Durch die Studie konnten wesentliche Forschungserkenntnisse gewonnen werden, der Antrag wiederum hat den Weg für weitere Maßnahmen frei gemacht. Eine zentrale Forderung der Betroffenen ist die Aufklärung über die politische Motivation der Adoptionsfreigabe und -vermittlung. Um Rückschlüsse darauf ziehen zu können, musste der Aktenzugang zu Forschungszwecken erlaubt werden. Dazu war eine Gesetzesänderung notwendig, die heute beschlossen wurde. Eine Hauptstudie, die Adoptionsverfahren in der DDR auf politischen Missbrauch untersucht, ist nun endlich möglich.“
„Mehr als 30 Jahre nach der Deutschen Einheit bleibt noch immer viel Unrecht aus DDR-Zeiten aufzuarbeiten. Alle Politiker*innen in Ost und West müssen den größtmöglichen Beitrag zur Aufklärung leisten. Wir freuen uns sehr, dass der Bundestag heute diese scheinbar kleine Änderung auf den Weg gebracht hat – für viele Menschen und Lebensgeschichten wird sie einen großen Unterschied machen“, erklärt Helge Lindh abschließend.